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In der Bundesrepublik Deutschland ist das Recycling gesetzlich
verankert.
Insbesondere die Verpackungsverordnung, das Kreislaufwirtschaftsgesetz
und die Europäische Verpackungsrichtlinie sind die Grundlagen
für die Wiederverwertung.
Für Kunststoffverpackungen und -abfälle aus dem gelben
Sack stehen drei Verwertungsoptionen zur Verfügung:
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die werkstoffliche Verwertung zu Regranulaten oder Fertigprodukten, |
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das rohstoffliche Recycling, bei dem hauptsächlich vermischte
Altkunststoffe in der Stahlproduktion und Methanolerzeugung zum
Einsatz kommen, und |
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die energetische Verwertung, bei der gebrauchte Kunststoffe
fossile Brennstoffe in der Industrie und in Kraftwerken ersetzen. |
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Das werkstoffliche Recycling -"aus Alt mach
Neu"- erweist sich gegenüber den anderen Verfahren als
besonders ökoeffizient. Aktuell werden 53 Prozent der Kunststoffverpackungen
aus dem Gelben Sack zu neuen Produkten verarbeitet.
Hahn Kunststoffe GmbH verarbeitet im werkstofflichen Recycling
jedes Jahr 12.000 to gebrauchte Kunststoffe zu Fertigprodukten.
Aus unserem Werkstoff hanit®
produzieren wir über 1.000 verschiedene Fertigteile, Profile
und technische Produkte.
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