Collection
- Abfallbehälter
- Absperrungen
- Balken, Bordsteine, L-Steine
- Bankbohlen
- Bänke
- Blumenkübel
- Bodenabdeckungen
- Bretter
- Geländer
- Grenzsteine
- Hochbeet
- Komposter
- Matschtische
- Palisaden
- Pfosten
- Platten
- Poller
- Sandkästen
- Sichtschutzsystem
- Stegbohlen / Terrassendielen
- Unkrautteller
- Vierkantprofile
- Zaunelemente
- Zaunlatten, Zaunpfosten
Industrial Products

Garantie für hanit® Kunststoff-Recyclingprodukte
Garantiebedingungen zum downloaden als PDF
1. Garantiedauer
Für Bestellungen ab dem 01.01.2011 garantiert Ihnen die HAHN KUNSTSTOFFE GMBH, dass unsere hanit® Kunststoff-Recyclingprodukte zum Zeitpunkt der Lieferung und 15 Jahre danach frei von Materialfehlern sind. Die Farbgebung ist nicht Bestandteil der Garantie.
2. AnwendungsbereichDie Garantie gilt nur in Ländern der Europäischen Gemeinschaft.
3. Materialeigenschaften von hanit® Kunststoff-RecyclingproduktenBei Kunststoff-Recyclingprodukten können Schwankungen in Abmessung (bis zu 3%) und Farbe auftreten.
Produktionstechnisch bedingt können die Oberflächen von Recyclingprodukten strukturiert sein und die Profile und Fertigteile Einschlüsse bzw. Lunker enthalten.
Wenn unsere hanit® Kunststoff-Recyclingprodukte in der Garantiezeit, bei sachgemäßem Einsatz und sachgemäßer Verwendung, Materialfehler aufweisen, werden wir Ihnen die Ware nach erfolgter Prüfung ersetzen (Ersatzlieferungsgarantie).
Voraussetzung für unsere Garantieleistung ist, dass Montage und Anwendung der Produkte gemäß der vorliegenden Montageanleitungen und Einbauempfehlungen erfolgt sind.
Jegliche andere Erstattungen für Transportkosten, Installation, Neuinstallation, Folgeschäden, Abbau oder andere Kosten sind von der Garantie ausgeschlossen.
Für die korrekte und zügige Abwicklung im Garantiefall, wenden Sie sich bitte schriftlich an uns mit folgenden Anlagen:
- Kopie der Rechnung
- Detaillierte Beschreibung des Mangels
- Bildmaterial und/oder Muster des beanstandeten Produkts
Ausgeschlossen von der Garantie sind:
a) Mängel, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.
b) Mängel, wie z. B. Verfärbungen oder Ausdehnungen, die durch Klima- und Wetterbedingungen hervorgerufen werden.
c) Mängel, die auf das Verhalten des Kunden oder von Dritten zurückzuführen sind (unsachgemäße Verwendung und Montage, Veränderung am Produkt, Verwendung von Fremdteilen, unsachgemäße(r) Transport, Verpackung und Lagerung).
d) 2. Wahl und Restpostenverkäufe
e) Sonderanfertigungen, Industrieprofile, -fertigteile und -systeme
f) Nicht von der HAHN KUNSTSTOFFE GMBH hergestellte Waren
7. Zuständiger Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Lieferers.
Diese Garantie gilt neben unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


